Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt unseres Denken und Handelns
Im Jahr 2011 startete die Budenheimer Volksbank ein Vorhaben, das ihr schon lange am Herzen lag – sie gründete die Budenheimer Volksbank Stiftung, um eine nachhaltige Förderung Budenheims sicherzustellen.
Die Stiftung fördert und unterstützt ab sofort mit finanziellen Mitteln gemeinnützige und mildtätige Projekte in der Gemeinde Budenheim.
Wir freuen uns, wenn Sie uns helfen, Gutes zu tun! Für Ihre Überweisung erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung von uns.
Unsere Budenheimer Volksbank Stiftung hat folgende IBAN: DE60 5506 1303 0000 0678 90.
Danke
Stiftungsvorstand
Herr Thorsten Rasch (Vorstandssprecher)
Herr Enrico Eisermann (Vorstandsmitglied)
Stiftungsrat
Dieter Korfmann, Vorsitzender des Stiftungsrats
Axel König, Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats
Andreas Weil, Mitglied des Stiftungsrats
Satzung der Budenheimer Volksbank Stiftung
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz
(1) Die Stiftung führt den Namen „Budenheimer Volksbank Stiftung“.
(2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
(3) Sitz der Stiftung ist Budenheim
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist - entsprechend dem Unternehmensleitbild der Budenheimer Volksbank eG -, soziale, umweltorientierte und kulturelle Aktivitäten im Geschäftsgebiet der Budenheimer Volksbank eG zu fördern.
Die Stiftung fördert:
1. die Kunst und die Kultur
2. den Denkmalschutz und die Denkmalpflege
3. das Wohlfahrtswesen
4. die Jugend- und Altenhilfe
5. den Sport (Schach gilt als Sport);
6. die Heimatpflege und die Heimatkunde;
7. den Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie die Unfallverhütung
8. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
(2) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch:
1. die finanzielle Unterstützung von Vorträgen, Ausstellungen, Konzerten und sonstigen Veranstaltungen in den Bereichen Kunst und Kultur in der Gemeinde Budenheim
2. die finanzielle Unterstützung von Vorhaben des Denkmal-, Landschafts- und Umweltschutzes
3. die finanzielle Unterstützung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
4. die finanzielle Unterstützung aller gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Budenheim, die aktive Jugendarbeit betreiben
5. die finanzielle Unterstützung aller gemeinnützigen Sportvereine in der Gemeinde Budenheim
6. die finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Vereines zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Budenheim e. V.
7. die finanzielle Unterstützung des Förderprojektes ,,Naturnaher Kindergarten" der Gemeinde Budenheim.
(3) Die Stiftung kann Projekte und Vorhaben auch selbst durchführen oder bei deren Durchführung mit anderen Organisationen und Einrichtungen nach Maßgabe des § 58 der Abgabenordnung zusammenarbeiten.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(3) Die Stiftung darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
§ 4 Stiftungsvermögen
(1) Das Vermögen der Stiftung besteht insgesamt aus
1. dem Anfangsvermögen (=unantastbares Stiftungsvermögen = Grundstockvermögen) nach näherer Maßgabe des Stiftungsgeschäfts,
2. Zustiftungen zum unantastbaren Stiftungsvermögen,
3. Spenden zur Erfüllung der Stiftungszwecke sowie
4. den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen).
(2) Das jeweils unantastbare Stiftungsvermögen (=Anfangsvermögen + zukünftige Zustiftungen) ist in seinem Wert möglichst dauernd und ungeschmälert zu erhalten und nach den Grundsätzen einer ordentlichen Wirtschaftsführung ertragreich anzulegen.
(3) Vermögensumschichtungen sind zur Stärkung der Ertragskraft zulässig. Umschichtungsgewinne dürfen ganz oder teilweise zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet werden.
(4) Die Stiftung bietet einen gemeinsamen Rahmen für einzelne Stiftungsfonds und unselbstständige Stiftungen. Die Stiftung gibt Menschen und Bürgerinitiativen, die über die Gründung einer Stiftung nachdenken, die Möglichkeit, sich mit dem Thema "Stiften" vertraut zu machen. Unter dem Dach der "Budenheimer Volksbank Stiftung" können ab 10.000 EUR namensgebundene oder zweckgebundene Stiftungsfonds errichtet werden. Ebenso können ab 100.000 EUR treuhänderische Stiftungen als Sondervermögen von der Stiftung verwaltet werden. Die Annahme und Verwaltung des Sondervermögens obliegt dem Stiftungsvorstand.
§ 5 Stiftungsmittel
(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus
1. den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie
2. sonstigen Zuwendungen, soweit diese nicht ausdrücklich zur Erhöhung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
(2) Die Stiftung kann ihre Mittel im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um die Ziele der Stiftung nachhaltig verwirklichen zu können.
(3) Ein Rechtsanspruch Dritter auf die Gewährung von Stiftungsmitteln aufgrund dieser Satzung besteht nicht.
§ 6 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.
(2) Die Mitglieder der Stiftungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen und Aufwendungen.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus den Vorstandsmitgliedern der Budenheimer Volksbank eG.
(2) Dem ersten Vorstand gehören an:
1. Bernhard Kurz, Gonsenheimer Str. 18 b, 55257 Budenheim
2. Bernd Lützenkirchen, Auf dem Stiel 6, 56321 Rhens
(3) Die Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt. Es gibt keine/n Vorsitzende/n.
(4) Scheidet ein Vorstandsmitglied der Budenheimer Volksbank eG aus dem Vorstand der Bank aus, so verliert er auch das Amt als Mitglied des Vorstandes der Budenheimer Volksbank Stiftung. Ein neues Mitglied des Vorstandes der Budenheimer Volksbank eG ist gleichzeitig neues Mitglied im Vorstand der Budenheimer Volksbank Stiftung.
(5) Der Vorstand tritt bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich zu einer Vorstandssitzung zusammen.
§ 8 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung im Rahmen der Satzung und seiner Beschlüsse.
(2) Zu den Aufgaben des Vorstands gehört insbesondere:
1. die Erstellung der Jahresrechnung mit der Vermögensübersicht und deren Vorlage bei der Stiftungsbehörde,
2. die Erstellung des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks und dessen Vorlage bei der Stiftungsbehörde sowie
3. die Erarbeitung von Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln
4. die Entscheidung über die Vergabe von Stiftungsmitteln
(3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand handelt durch zwei seiner Mitglieder.
§ 9 Beschlussfassung des Vorstandes
(1) Beschlüsse des Vorstandes werden auf Sitzungen gefasst. Der Vorstand soll mindestens einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammenkommen.
(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstands werden einstimmig gefasst.
(3) Über die in den Sitzungen des Vorstands gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
§ 10 Stiftungsrat
(1) Der Stiftungsrat besteht aus drei Personen, die für die Dauer von jeweils drei Jahren durch die Stifterin berufen werden.
(2) Dem ersten Stiftungsrat gehören an:
1. Wolfgang Klein, Eaubonner Str. 43, 55257 Budenheim
2. Alfred Werner, Südstr. 31, 55257 Budenheim
3. Dieter Korfmann, Margaretenstr. 12, 55257 Budenheim.
(3) Scheidet ein Mitglied des Stiftungsrates vor Ablauf seiner Amtszeit aus, ist für den Rest der Amtszeit durch die Stifterin ein Ersatzmitglied zu berufen.
(4) Das Amt eines Stiftungsratsmitgliedes endet nach Ablauf der Amtszeit. Das Stiftungsratsmitglied bleibt solange im Amt, bis ein Nachfolger bestellt ist.
(5) Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
(6) Vor Ablauf seiner Amtszeit kann ein Mitglied des Stiftungsrates nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Stifterin abberufen werden.
§ 11 Aufgaben des Stiftungsrates
(1) Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Stiftungssatzung, um den Willen der Stifterin so wirksam wie möglich zu erfüllen.
(2) Zu den Aufgaben des Stiftungsrates gehört insbesondere:
1. die Abgabe von Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens
2. die Abgabe von Empfehlungen für die Verwendung der Stiftungsmittel
3. die Entgegennahme und Prüfung des Jahresrechnung (Einnahme-/ Ausgaberechnung) mit Vermögensübersicht
4. Genehmigung des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks
5. die Entlastung des Vorstandes
(3) Der Stiftungsrat hat das Recht, sich vom Vorstand über alle Angelegenheiten der Stiftung umfassend informieren zu lassen; näheres kann in der Geschäftsordnung geregelt werden.
§ 12 Beschlussfassung des Stiftungsrates
(1) Beschlüsse des Stiftungsrates werden grundsätzlich auf Sitzungen gefasst. Der Stiftungsrat soll mindestens einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammenkommen.
(2) Der Stiftungsrat wird von seiner / seinem Vorsitzenden oder seiner / seinem Stellvertreter / in nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu einer Sitzung einberufen. Wenn kein Mitglied des Stiftungsrates widerspricht, können Beschlüsse auch im schriftlichen oder fernschriftlichen (z. B. per E-Mail) Verfahren gefasst werden.
(3) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist, unter ihnen die / der Vorsitzende oder sein/e Stellvertreter / in. Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle Mitglieder anwesend sind und niemand widerspricht.
(4) Der Stiftungsrat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, sofern die Satzung nichts Abweichendes bestimmt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der / des Vorsitzenden, ersatzweise der / des stellv. Vorsitzenden den Ausschlag.
(5) Über die Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen und vom / von der Vorsitzenden oder vom / von der stellv. Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 13 Satzungsänderungen
(1) Satzungsänderungen werden von Vorstand und Stiftungsrat der Stiftung in gemeinsamer Sitzung mit einfacher Mehrheit der Mitglieder beschlossen. Die Beschlussfähigkeit ist für Satzungsänderungen nur gegeben, wenn alle Mitglieder von Vorstand und Stiftungsrat an der Sitzung teilnehmen. Die Beschlüsse dürfen die Steuerbegünstigung der Stiftung nicht beeinträchtigen.
(2) Vorstand und Stiftungsrat können in gemeinsamer Sitzung einstimmig die Änderung des Stiftungszwecks, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Auflösung der Stiftung beschließen, wenn der Stiftungszweck unmöglich wird oder sich die Verhältnisse derart ändern, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint oder nicht mehr möglich ist. Die Beschlussfähigkeit ist für derartige Satzungsänderungen nur gegeben, wenn alle Mitglieder von Vorstand und Stiftungsrates an der Sitzung teilnehmen. Die Beschlüsse dürfen die Steuerbegünstigung der Stiftung nicht beeinträchtigen.
§ 14 Anfallberechtigung
Im Falle der Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die Gemeinde Budenheim zwecks Verwendung für die in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke.
§ 15 Stiftungsaufsicht
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils geltenden Stiftungsrechts.
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Dann holen Sie dies doch direkt nach. Nutzen Sie hierzu unsere Kontaktformular.
Richtlinien für die Vergabe von Spenden
Mindestens einmal im Jahr treffen die Stiftungsorgane (Stiftungsrat und Stiftungsvorstand) der Budenheimer Volksbank Stiftung zusammen, um unter anderem die vorliegenden Förderanträge zu beraten und Zuwendungen zu beschließen. Dabei werden die Begründungen der Anträge einer detaillierten Prüfung unterzogen. So werden ausschließlich Projekte mit gemeinnütziger Ausrichtung ausgewählt, die nachhaltig wirken.
- Die mit einer Förderung verbundenen Geldmittel dürfen nicht für laufende Betriebskosten verwendet werden, sondern sind ein projektbezogener Beitrag.
- Die Verwendung des Förderbeitrages muss im Laufe des Projektes belegt werden.
Wenn auch Sie ein Projekt entwickeln, das unseren Förderkriterien entspricht, dann sollten Sie einen Förderantrag bei unserer Budenheimer Volksbank Stiftung stellen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge mit Projekterläuterung wie Beweggründe, Vorbildlichkeit und Auflistung des zeitlichen und finanziellen Einsatzes prüfen und bewerten können.
Förderantrag
Projekte unserer Stiftung||1. Projekt: "Naturnaher Kindergarten Wunderwald in Budenheim"
Die Budenheimer Volksbank Stiftung ist zwar noch recht jung, hat sich aber sehr ehrgeizige Ziele gesetzt. Ein Hauptschwerpunkt ist die Förderung der Zukunft junger Menschen, damit eine soziale Balance für unsere Gesellschaft beibehalten werden kann. Diese kann nicht früh genug beginnen.
Daher freuen wir uns, dass das erste große Projekt die Förderung des Naturnahen Kindergartens in Budenheim ist. Erziehung und Bildung sind der Grundstock für unsere gesellschaftliche Entwicklung. Neben den bisherigen Einzelmaßnahmen leistet die Budenheimer Volksbank Stiftung nachhaltig einen wertvollen Beitrag zum Wohle der „Kleinsten“.
Trotz der vorhandenen drei Kindergärten in Budenheim wurden dringend neue Plätze benötigt - und die Warteliste für den Nachwuchs war lang. Daher plante die kommunale Trägerschaft mit Bürgermeister Rainer Becker an der Spitze die Errichtung eines vierten Kindergartens in Budenheim. Dieser sollte direkt am Lennebergwald gebaut werden mit pädagogisch naturnahem Konzept. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1,15 Mio. Euro. Trotz Zuschüssen von Kreis und Land musste die Gemeinde Budenheim den Hauptanteil finanzieren.
Die Budenheimer Volksbank Stiftung fördert die Gemeinde Budenheim in Form von Zuwendungen, so dass während der gesamten Laufzeit der Finanzierung bei der Budenheimer Volksbank eG keinerlei Zinskosten für die Gemeinde Budenheim entstehen. Dies bedeutet eine Absicherung von über 20 Jahren zugunsten Ihrer Kinder und Enkelkinder. Darauf sind wir stolz, denn es handelt sich um eine langfristige Investition in die Zukunft Budenheims. Da die Budenheimer Volksbank wie der Rhein zu Budenheim gehört, ist dies ein Beitrag über deren Stiftung, viele Jahre zum Wohle unserer Heimatgemeinde beizutragen.
Während der Bauphase wurden 10 Kindergartenkinder betreut in einem provisorischen Container neben der Waldsporthalle. Die Erschließung des 4000 qm großen Hühnerfarm-Geländes erfolgte über die Gonsenheimer Straße. Nur noch das Vereinsheim des nicht mehr existierenden Geflügelzuchtvereins war übrig. Das Gebäude wurde in seiner Grundstruktur erhalten und in den eingeschossigen Neubaukomplex einbezogen. Unter Architekt Winfried Klein entstand auf 360 qm Nutzfläche ein komplettes Holzhaus mit Holzverkleidung, selbst die Fußbodenheizung wird mit Holzpellets betrieben.
Zusätzlich zum Engagement der Budenheimer Volksbank Stiftung konnten im August 2015 die Auszubildenden der Budenheimer Volksbank mit Stolz einen Spendenscheck über 1.000 Euro an den Naturnahen Kindergarten überreichen. Durch den aktiven Verkauf von 250 Gewinnsparlosen wurde vom Gewinnsparverein Südwest e.V. diese Summe als Belohnung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gewann der Naturnahe Kindergarten mit Unterstützung der Budenheimer Volksbank eG ein VR-Kindermobil. Hier können die ganz Kleinen gefahren werden, wenn die kurzen Beinchen vorzeitig müde werden.
Im Frühjahr 2016 war es dann endlich soweit: Der neue Kindergarten am Rande des Lennebergwaldes konnte bezogen werden. Hier wird naturnahe, tierschutzorientierte Erlebnispädagogik mit Experimenten sowie Integration und Inklusion praktiziert unter Leiterin Sonja Wagner mit ihrem Team. Mittlerweile 40 Kindern dient der Wald jetzt als große Spielwiese. Mit offenen Augen gehen sie durch die Natur und bestaunen, was diese ihnen zu bieten hat.
Wir als Budenheimer Volksbank Stiftung freuen uns, dieses wunderbare und zukunftsorientierte Projekt unterstützen zu können. Und die Dankbarkeit von Ihnen als Großeltern, Eltern, Kindern und der Budenheimer Gemeinde bestärkt uns darin.
2. Projekt: „StraßenKunst bewegt“
Die Budenheimer Volksbank Stiftung ermöglichte von Mai 2017 bis Oktober 2017
Budenheimer Kindern und Jugendlichen, an einem sportlich kreativen Projekt
teilzunehmen. Dieses wurde von der Turngemeinde Budenheim und dem CreativRaum
Budenheim durchgeführt.
„Straßenkunst bewegt“ ist ein offenes Freizeitprojekt in Budenheim für Kinder und
Jugendliche von 4 bis 16 Jahren, die ohne besondere Vorkenntnisse und ohne Anmeldung
teilnehmen können. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu erreichen, die in keinem Verein
aktiv Mitglied sind, noch sonstige außerschulische Angebote wahrnehmen. Es wird
angestrebt, dauerhaft Teilnehmer des Projekts in bestehende Übungsgruppen der
Turngemeinde Budenheim aufzunehmen. Hierbei wird gegebenenfalls auf die
Vertrauenscoachs der TGM zurückgegriffen, um eventuelle materielle oder finanzielle
Hindernisse aus dem Weg zu räumen. „Straßenkunst bewegt“ geht an den Wohnort der
Kinder und Jugendlichen und lädt sie ungezwungen zum Mitmachen ein. In einer
geschützten und wertfreien Atmosphäre werden wöchentlich Bewegungselemente des
Turnens, Leichtathletik, Tanz und verschiedene Ballsportarten vorgestellt und aktiv
ausprobiert. Stärken und Fähigkeiten werden hervorgehoben und der Spaß an Bewegung
wird vermittelt. Danach wird durch eine Aufmerksamkeitsübung der Übergang zum
kreativen Teil geschaffen. Das Hauptaugenmerk während des kreativen Schaffens richtet
sich nicht auf das künstlerische Produkt, sondern auf den Schaffensprozess und den
daraus resultierenden Erfahrungen.
Durch eine große Materialauswahl, die von unterschiedlichen Farben (Acryl, Pastellkreide,
Ölkreide, versch. Stifte, ...) und Maluntergründen (Papier, Tapete, Verpackungsmaterial,
…) über Salzteig und Naturmaterialien wie Holz, Erde, Blätter etc. reicht, erhält jeder
Teilnehmer die Möglichkeit, das Material auszuwählen, welches ihn am meisten anspricht.
Hierdurch wird auf individueller Ebene Entwicklung gefördert und Selbstbewusstsein
aufgebaut. Kindern und Jugendlichen wird damit eine einzigartige Erfahrung ermöglicht
und dadurch eine langfristige, positive Freizeitgestaltung. Jeder Projekttag endet mit einer
Vorstellungsrunde der entstandenen Werke in gemeinsamer Runde. Zum Abschluss des
Projektes ist eine Ausstellung im Rahmen des jährlichen Schauturnens der TGM geplant.
3. Projekt: "Was schenkt man einem Geburtstagskind zum 100-jährigen?"
Der Fußballverein 1919 Budenheim e.V. feierte im Juni 2019 sein 100-jähriges Bestehen.
Zu diesem besonderen Jubiläum bekam der Verein auch ein ganz besonderes
„Geschenk“: Die Budenheimer Volksbank Stiftung bewilligte den vom Fußballverein
gestellten Förderantrag mit einem Betrag von 5.000,00 € zum Bau einer Geschäftsstelle
in Form eines Blockhauses.
Da sich der Sportbetrieb großer Beliebtheit erfreut, ist der Verein über die Jahre
hinweg kontinuierlich gewachsen. In der Vergangenheit seien viele Unterlagen bei
verschiedenen Vorstandsmitgliedern aufbewahrt worden, was natürlich einen hohen
Verwaltungsaufwand mit sich brachte. Dies kann jetzt alles zentral aufbewahrt und
bearbeitet werden. „Der Bau einer Geschäftsstelle war dringend erforderlich. Damit
wurde ein Grundstein gelegt, der den gewachsenen Anforderungen für die
Verwaltung Rechnung trägt und künftigen Verantwortungsträgern die Arbeit
erheblich erleichtert“, erklärt Willi Lemb begeistert.
Durch die großzügige Spende der Budenheimer Volksbank Stiftung konnte der Bau in
die Tat umgesetzt und am 16. August 2019 seiner Bestimmung übergeben werden.
Dieter Korfmann, Vorsitzender des Stiftungsrates, und Bernhard Kurz, Mitglied des
Stiftungsvorstandes, freuten sich, mit Willi Lemb die Einweihung der Geschäftsstelle
vornehmen zu können.
„Heiße Getränke gegen soziale Kälte“
Budenheimer Volksbank Stiftung verkaufte Glühwein für den guten Zweck
Am 20. Dezember 2019 war im Kirchgarten der Pankratiuskirche auch die Budenheimer Volksbank Stiftung vertreten. Bei der Aktion „Heiße Getränke gegen soziale Kälte“ verkauften Stiftungsrat und Stiftungsvorstand Glühwein für je 2,50 € pro Tasse und verschenkten nostalgische Schoko-Täfelchen. Der Erlös wurde gespendet für die Flüchtlingshilfe in Budenheim, speziell für den Familiennachzug und die Rechtsmittelhilfe.
Diese erfolgreiche Aktion, die auch dieses Jahr wieder gut angenommen wurde, wurde damals von Herrn Andreas Koch ins Leben gerufen. Bereits das fünfte Jahr in Folge fand sie auch in 2019 an jedem Adventswochenende statt. Einlader ist die Katholische Kirchengemeinde Budenheim.
Bühnenbild unter Kontrolle
Budenheimer Volksbank Stiftung unterstützt Pank&Ratius - kleine bühne Budenheim e.V. bei der Ausstattung
Acht überwiegend ausverkaufte Vorstellungen vor begeistertem Publikum aus Budenheim und über die Ortsgrenzen hinaus, das ist das Fazit von „Außer Kontrolle“, der Herbstkomödie 2019 des Theatervereins Pank & Ratius - kleine bühne budenheim e.V. Bei der Ausstattung half die Budenheimer Volksbank Stiftung.
Ein britischer Politiker (Lars Kern), der sich mit der Sekretärin des Oppositionsführers (Simone Wittenstein) zum außerehelichen Spaß in der Suite eines Luxushotels einmietet. Eine Leiche im Fensterrahmen (Elisabetta Iozzelli Reinhart), offenbar erschlagen von einem defekten Schiebefenster, das wie ein Fallbeil auf Köpfe und Nacken niederschmettert. Ein opferbereiter Sekretär (Robert Brand), ein wild gewordener Ehemann (Thomas Hövelmann) und ein schmieriger Zimmerkellner (Dirk Horstmann). Das sind nur einige Figuren, die Ray Cooneys turbulente Türenkomödie „Außer Kontrolle“ zum Heidenspaß für Darsteller/innen und Publikum machen. Es geht Schlag auf Schlag. Kaum ist eine Leiche politisch souverän unter den Teppich gekehrt, beziehungsweise im Schrank verschanzt, tritt auch schon der nächste Überraschungsgast über die Zimmerschwelle und bringt den konservativen Minister Richard Wiley mit Sekretär George organisationstechnisch in höchste Bedrängnis. Die schwarzhumorige Farce attackiert das Publikum mit Pointen und absurden Situationen ohne Ende. Es geht um Korruption, Verlogenheit, Untreue und schamloses Zurechtbiegen von Wahrheiten. Für britische Komödienschreiber ein gefundenes Fressen und Ray Cooney beweist sich auch hier wieder als ein Meister seines Fachs. Begeisterte Kritiken, tosender Applaus, das Publikum vor lauter Lachen ganz außer Rand und Band und ständig volles Haus. All das bescherte die Inszenierung „Außer Kontrolle“ (Regie: Guido Paefgen) dem Budenheimer Theaterverein Pank & Ratius im vergangenen Winter.
Hakt das Fenster, floppt der Witz
Was spielen wir als nächstes? Seit der Gründung von Pank & Ratius - kleine bühne budenheim e.V. im Frühjahr 2005 gibt es kein Thema, das Vorstand und Mitglieder mehr beschäftigt und erhitzt, als die Stückauswahl. Mit schöner Regelmäßigkeit klopft sie an, kurz nach Weihnachten, kaum ist die eben noch laufende Komödie abgespielt. Das „nächste“ Stück wird die Darsteller/innen mehr als ein dreiviertel Jahr durch ihre Freizeit begleiten - und, mit Text lernen und wöchentlicher Probearbeit bis zu Premiere herausfordern. Eine Inszenierung soll allen auf und hinter der Bühne Spaß machen, den Funken einer anfänglichen Begeisterung zum Brennen bringen. Gelingt das, stehen die Chancen gut, dass das Feuer ab der Premiere im November auf das Publikum überspringt. Das „richtige“ Stück bereitet den Weg, es lässt sich außerdem mit dem vorhandenen Personal besetzen und mit den vorhandenen Mitteln szenisch umsetzen.
Während bei ersterem die Schwierigkeiten überschaubar, weil gut zu steuern sind, sind Bühnenbild und Ausstattung allerdings die Knackpunkte jeder Stückfindung. Beides muss machbar und bezahlbar sein und egal wie das Budget ausfällt, immer auch dem Auge was zu bieten haben. „Unsere Aufgabe ist herauszufinden, wie wir die Vorgaben der Autoren an unsere räumlichen wie finanziellen Verhältnisse anpassen und zudem um eigene Ideen erweitern können. Manchmal haben Bühnenbilder aber gewaltige Tücken, die wir keinesfalls umgehen können, weil dann die Geschichte nicht mehr funktioniert. Und das ist der Moment, in dem wir die Taschenrechner zücken und uns schlimmstenfalls auch von einer Komödie, die wir gerne spielen möchten, verabschieden müssen“, erklärt die Vorsitzende Michaela Paefgen-Laß.
Die Bühne neu, das Ensemble auf Trab
Grundsätzlich setzt der Theaterverein alles daran, Materialen aus den Bühnenbildern der vorhergegangenen Jahre zu recyceln und umzufunktionieren. Bei „Außer Kontrolle“ brauchte der Verein aber unbedingt dieses besondere Schiebefenster, das auf Stichwort herunter kracht, einen beidseitig begehbaren Kleiderschrank und die Illusion, dass sich die eine Tür in einen langen Hotelkorridor öffnet, der vom Publikum eingesehen werden kann. Unverzichtbar für die Situationskomik ist auch der, von außen zugängliche, Balkon, der sich über die gesamten Rückwand der luxuriösen Suite im Hintergrund erstreckt. Dass das Publikum hinter dem Fenster nicht eine blanke Wand, sondern die Londoner Stadtkrone sehen sollte, war ebenfalls unumgänglich. Was tun?
Mit dem Zuschuss der Budenheimer Volksbank Stiftung konnte der Theaterverein für die entscheidenden Teile des Bühnenbildes neue Materialen einkaufen, die Fenster und den Kleiderschrank als geräumigen Eckschrank mit Platz für bis zu drei Darsteller*innen verwirklichen. Die Holzbaustätte König half alle alten und neuen Bauteile zu einer stabilen Kulisse zu verarbeiten, die viele Endproben und acht Vorstellungen - in deren Verlauf nicht zimperlich mit dem Inventar umgegangen wird - problemlos aushalten würde. Außerdem konnte der alte Tanzboden als Bühnenuntergrund gegen einen neuen flächendeckenden, geräuscharmen Teppich ausgetauscht werden. Besonderes Highlight: Hinter den Fenstern erstreckte sich London mit St. Pauls Cathedral, Big Ben und London Eye als riesiges Gemälde, angefertigt von Theatermalern des Mainzer Staatstheaters. Pünktlich zu Premiere war auf der Bühne des Theatersaals also eine edle Londoner Hotelsuite entstanden.
„Ohne die Unterstützung der Stiftung hätten wir bei der gesamten Ausstattung enorme Abstriche machen müssen. Als Theaterverein sind wir Jahr für Jahr aufs Neue herausgefordert. Es gilt das Niveau zu halten und uns darauf immer noch ein bisschen weiter zu entwickeln. Inszenatorisch und auch schauspielerisch. Besonders gefreut hat uns deshalb, dass wir mit dem Zuschuss noch einen Workshop zum Thema Improvisation und Körperarbeit finanzieren konnten“, so Michaela Paefgen-Laß.
Zuverlässig zum Jahreswechsel hat das Murmeltier den Vorstand gegrüßt und an die Arbeit geschickt. Die Suche nach einer neuen Komödie, die wieder herausfordert, begeistert und überrascht, läuft. Premiere wird im November 2020 sein.
Richtlinie für die Verwaltung des Treuhandvermögens der „Budenheimer Volksbank Stiftung“
Für die Vermögensanlage der „Budenheimer Volksbank Stiftung“ gelten die in nachfolgenden Anlagerichtlinien getroffenen Grundsätze.
I . Rahmenbedingungen
Die liquiden Mittel, die nicht zur Sicherung der Liquidität oder Zahlungsabwicklung der Fördermittel benötigt werden, können längerfristig angelegt werden. Es wird bei der Anlage dieses Kapitals auf einen angemessenen Ertrag geachtet. Bei der Auswahl der Anlageformen und der Anlagedauer muss die Verpflichtung zur Sicherstellung der Liquidität ausreichend berücksichtigt werden.
Durch die unterschiedlichen Motivationen der Treuegeber (Stifterinnen und Stifter) bieten wir sowohl für den konservativen als auch ausgewogenen Kapitalanleger folgende Anlagestrategien an:
Anlagestrategie konservativ – Risikoklasse 2 – Themenvermögensverwaltung
Die Vermögensanlage soll in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität erfolgen. Die Strategie investiert in mittelfristigen Anlagen mit zwischenzeitlichen mäßigen Wertschwankungen.
1.1 Ziele der Anlagestrategie
Vorrangige Ziele der Anlagestrategie sind die langfristige Erhaltung des Gesellschaftsvermögens durch eine Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung und die Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks.
Bei der Anlage ist auf eine ausreichende Diversifikation, d.h. Mischung und Streuung der einzelnen Anlageklassen, Einzeltitel und deren Aussteller zu achten.
1.2 Anlagegrenzen, Anlageformen und -instrumente
Folgende Anlageformen und –instrumente werden bei der Anlage des Vermögens eingesetzt und unterliegen folgenden Restrektionen:
a) Anlagerestriktionen Anleihen:
- Zielquote 70% (max. 100%)
- mindestens 50 % der Anleihen können in Kollektivanlangen (Fonds) investiert werden
- Einzelanleihen müssen ein Investmentgrade-Rating (bis BBB-) haben
- die Kaufkurse der Einzeltitel sollten möglichst um pari liegen
b) Anlagerestriktion Aktien:
- Zielquote max. 30%
- Investitionen in Aktien dürfen über Kollektivanlagen (Fonds, ETF‘s), Einzeltitel, Genusscheine und Zertifikate erfolgen
- Einzeloptionsscheine und Einzelderivate sind nicht zugelassen
c) Anlagerestriktion Andere Anlagen:
- Zielquote max. 20%
- über REIT’s, Edelmetalle/Rohstoffe und Wandelanleihen
d) Hedgefonds und Nachranganleihen sind ausgeschlossen;
e) Anlagerestriktion Währungen:
- max. 30 % Fremdwährungen dürfen beigemischt werden (Referenzwährung ist der Euro)
f) Steuerlicher Aufwand bei ausländischen Kapitalanlagen (Quellensteuer) ist nach Möglichkeit zu
vermeiden;
g) Anlagerestriktion Ordergröße:
- keine Einzelanlagen > 15% pro Depotposition und Titel
h) Anlage Liquiditätsbedarf: ausschüttende Anlagen sind zu bevorzugen, um damit einen
möglichen Liquiditätsbedarf durch ordentliche Erträge zu decken.
Anlagestrategie ausgewogen – Risikoklasse 3 – „Ethisch und nachhaltig“
Die Vermögensanlage soll in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität erfolgen. Mit dieser Strategie wird in ethischen, längerfristigen Anlagen investiert, die zwischenzeitlich erhöhte Wertschwankungen in Kauf nimmt.
1.1 Ziele der Anlagestrategie
Vorrangige Ziele der Anlagestrategie sind die langfristige Erhaltung des Gesellschaftsvermögens durch eine Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung und die Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks.
Bei der Anlage ist auf eine ausreichende Diversifikation, d.h. Mischung und Streuung der einzelnen Anlageklassen, Einzeltitel und deren Aussteller zu achten.
1.2 Anlagegrenzen, Anlageformen und -instrumente
Folgende Anlageformen und –instrumente werden bei der Anlage des Vermögens eingesetzt und unterliegen folgenden Restrektionen:
a) Anlagerestriktionen Anleihen:
- Zielquote 50% (max. 80%)
- Einzelanleihen (Staats-, Unternehmens-, Fremdwährungs-, High-Yield-Anleihen müssen ein Investmentgrade-Rating (AAA bis BBB-) haben
- die Kaufkurse der Einzeltitel sollten möglichst um pari liegen;
b) Anlagerestriktion Aktien:
- Zielquote 50% (max. 70%)
- Investitionen in Aktien dürfen nur über Einzeltitel, Genussscheine und Zertifikate auf Einzeltitel erfolgen
- Einzeloptionsscheine und Einzelderivate sind nicht zugelassen
c) Hedgefonds und Nachranganleihen sind ausgeschlossen
d) Anlagerestriktion Währungen:
- max. 50 % Fremdwährungen dürfen beigemischt werden (Referenzwährung ist der Euro);
f) Steuerlicher Aufwand bei ausländischen Kapitalanlagen (Quellensteuer) ist nach Möglichkeit zu
vermeiden
g) Anlagerestriktion Ordergröße:
- keine Einzelanlagen > 15% pro Depotposition und Titel
h) Anlage Liquiditätsbedarf: ausschüttende Anlagen sind zu bevorzugen, um damit einen
möglichen Liquiditätsbedarf durch ordentliche Erträge zu decken.
§ 2 Organisation der Vermögensverwaltung
Die Anlage des Vermögens wird durch die Geschäftsführung der „Budenheimer Volksbank Stiftung“ von ihr beauftragte Dritte erfolgen. Bei der Verwaltung wird auf eine wirtschaftliche Organisationsführung und auf ein angemessenes Risikomanagement geachtet.
Das Erreichen der Anlageziele sowie die Risikosituation der Kapitalanlage werden von der Verwaltung regelmäßig überwacht. Die Vermögensverwalter sind beauftragt, zur Ertrags- und Risikosituation Stellung zu nehmen und monatliche Berichte zu erstellen, damit das Erreichen der Anlageziele kontrolliert werden kann.
§ 3 Gültigkeit und Überarbeitung der Anlagerichtlinie
3.1 Gültigkeit
Diese Anlagerichtlinie tritt zum 15. Oktober 2019 in Kraft. Sie ist für unbestimmte Dauer gültig.
3.2 Überarbeitung
Die Anlagerichtlinie wird jährlich mit den Stiftungsräten überprüft und kann bei Bedarf jederzeit den eventuell veränderten Marktbedingungen oder Erfordernissen angepasst werden.
Bernhard Kurz - Stiftungsvorstand Bernd Lützenkirchen - Stiftungsvorstand