Für die Vermögensanlage der „Budenheimer Volksbank Stiftung“ gelten die in nachfolgenden Anlagerichtlinien getroffenen Grundsätze.
I . Rahmenbedingungen
Die liquiden Mittel, die nicht zur Sicherung der Liquidität oder Zahlungsabwicklung der Fördermittel benötigt werden, können längerfristig angelegt werden. Es wird bei der Anlage dieses Kapitals auf einen angemessenen Ertrag geachtet. Bei der Auswahl der Anlageformen und der Anlagedauer muss die Verpflichtung zur Sicherstellung der Liquidität ausreichend berücksichtigt werden.
Durch die unterschiedlichen Motivationen der Treuegeber (Stifterinnen und Stifter) bieten wir sowohl für den konservativen als auch ausgewogenen Kapitalanleger folgende Anlagestrategien an:
Anlagestrategie konservativ – Risikoklasse 2 – Themenvermögensverwaltung
Die Vermögensanlage soll in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität erfolgen. Die Strategie investiert in mittelfristigen Anlagen mit zwischenzeitlichen mäßigen Wertschwankungen.
1.1 Ziele der Anlagestrategie
Vorrangige Ziele der Anlagestrategie sind die langfristige Erhaltung des Gesellschaftsvermögens durch eine Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung und die Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks.
Bei der Anlage ist auf eine ausreichende Diversifikation, d.h. Mischung und Streuung der einzelnen Anlageklassen, Einzeltitel und deren Aussteller zu achten.
1.2 Anlagegrenzen, Anlageformen und -instrumente
Folgende Anlageformen und –instrumente werden bei der Anlage des Vermögens eingesetzt und unterliegen folgenden Restrektionen:
a) Anlagerestriktionen Anleihen:
- Zielquote 70% (max. 100%)
- mindestens 50 % der Anleihen können in Kollektivanlangen (Fonds) investiert werden
- Einzelanleihen müssen ein Investmentgrade-Rating (bis BBB-) haben
- die Kaufkurse der Einzeltitel sollten möglichst um pari liegen
b) Anlagerestriktion Aktien:
- Zielquote max. 30%
- Investitionen in Aktien dürfen über Kollektivanlagen (Fonds, ETF‘s), Einzeltitel, Genusscheine und Zertifikate erfolgen
- Einzeloptionsscheine und Einzelderivate sind nicht zugelassen
c) Anlagerestriktion Andere Anlagen:
- Zielquote max. 20%
- über REIT’s, Edelmetalle/Rohstoffe und Wandelanleihen
d) Hedgefonds und Nachranganleihen sind ausgeschlossen;
e) Anlagerestriktion Währungen:
- max. 30 % Fremdwährungen dürfen beigemischt werden (Referenzwährung ist der Euro)
f) Steuerlicher Aufwand bei ausländischen Kapitalanlagen (Quellensteuer) ist nach Möglichkeit zu
vermeiden;
g) Anlagerestriktion Ordergröße:
- keine Einzelanlagen > 15% pro Depotposition und Titel
h) Anlage Liquiditätsbedarf: ausschüttende Anlagen sind zu bevorzugen, um damit einen
möglichen Liquiditätsbedarf durch ordentliche Erträge zu decken.
Anlagestrategie ausgewogen – Risikoklasse 3 – „Ethisch und nachhaltig“
Die Vermögensanlage soll in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität erfolgen. Mit dieser Strategie wird in ethischen, längerfristigen Anlagen investiert, die zwischenzeitlich erhöhte Wertschwankungen in Kauf nimmt.
1.1 Ziele der Anlagestrategie
Vorrangige Ziele der Anlagestrategie sind die langfristige Erhaltung des Gesellschaftsvermögens durch eine Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung und die Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks.
Bei der Anlage ist auf eine ausreichende Diversifikation, d.h. Mischung und Streuung der einzelnen Anlageklassen, Einzeltitel und deren Aussteller zu achten.
1.2 Anlagegrenzen, Anlageformen und -instrumente
Folgende Anlageformen und –instrumente werden bei der Anlage des Vermögens eingesetzt und unterliegen folgenden Restrektionen:
a) Anlagerestriktionen Anleihen:
- Zielquote 50% (max. 80%)
- Einzelanleihen (Staats-, Unternehmens-, Fremdwährungs-, High-Yield-Anleihen müssen ein Investmentgrade-Rating (AAA bis BBB-) haben
- die Kaufkurse der Einzeltitel sollten möglichst um pari liegen;
b) Anlagerestriktion Aktien:
- Zielquote 50% (max. 70%)
- Investitionen in Aktien dürfen nur über Einzeltitel, Genussscheine und Zertifikate auf Einzeltitel erfolgen
- Einzeloptionsscheine und Einzelderivate sind nicht zugelassen
c) Hedgefonds und Nachranganleihen sind ausgeschlossen
d) Anlagerestriktion Währungen:
- max. 50 % Fremdwährungen dürfen beigemischt werden (Referenzwährung ist der Euro);
f) Steuerlicher Aufwand bei ausländischen Kapitalanlagen (Quellensteuer) ist nach Möglichkeit zu
vermeiden
g) Anlagerestriktion Ordergröße:
- keine Einzelanlagen > 15% pro Depotposition und Titel
h) Anlage Liquiditätsbedarf: ausschüttende Anlagen sind zu bevorzugen, um damit einen
möglichen Liquiditätsbedarf durch ordentliche Erträge zu decken.
§ 2 Organisation der Vermögensverwaltung
Die Anlage des Vermögens wird durch die Geschäftsführung der „Budenheimer Volksbank Stiftung“ von ihr beauftragte Dritte erfolgen. Bei der Verwaltung wird auf eine wirtschaftliche Organisationsführung und auf ein angemessenes Risikomanagement geachtet.
Das Erreichen der Anlageziele sowie die Risikosituation der Kapitalanlage werden von der Verwaltung regelmäßig überwacht. Die Vermögensverwalter sind beauftragt, zur Ertrags- und Risikosituation Stellung zu nehmen und monatliche Berichte zu erstellen, damit das Erreichen der Anlageziele kontrolliert werden kann.
§ 3 Gültigkeit und Überarbeitung der Anlagerichtlinie
3.1 Gültigkeit
Diese Anlagerichtlinie tritt zum 15. Oktober 2019 in Kraft. Sie ist für unbestimmte Dauer gültig.
3.2 Überarbeitung
Die Anlagerichtlinie wird jährlich mit den Stiftungsräten überprüft und kann bei Bedarf jederzeit den eventuell veränderten Marktbedingungen oder Erfordernissen angepasst werden.
Bernd Lützenkirchen - Stiftungsvorstand
Thorsten Rasch - Stiftungsvorstand
Enrico Eisermann - Stiftungsvorstand